Hilfsmaßnahmen für Unternehmen in Zeiten von Corona
Aufträge bleiben aus und Produktionen sind gestoppt. Eine Situation, die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen Sorge bereitet. Viele Unternehmen müssen derzeit mit massiven Umsatzausfällen rechnen oder teilweise sogar um ihre Existenz fürchten. Nicht jeder hat die Möglichkeit, Aufgaben im Home-Office zu erledigen. Innerhalb weniger Wochen hat das Corona-Virus die bisher größte gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise ausgelöst. Die Bundesregierung hat jedoch schnell reagiert und mehrere Hilfspakete geschnürt, um Unternehmen so gut es geht unter die Arme zu greifen und Beschäftigte vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Hilfsmaßnahmen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sind und welche Angebote Sie speziell in Ihrem Bundesland in Anspruch nehmen können.
Welche Hilfsmaßnahmen stehen zur Verfügung?
“Vor uns liegen harte Wochen. Wir können sie bewältigen, wenn wir solidarisch sind”, so Bundesfinanzminister Scholz im Deutschen Bundestag. Deutschland stemmt sich mit aller Kraft gegen die Folgen der Ausbreitung von Covid-19. Das Parlament entscheidet daher im Eilverfahren über die umfangreichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung. Mit 122,5 Milliarden Euro will der Bund Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise finanzieren. Bei der Vielzahl der gebotenen Hilfsmaßnahmen ist es jedoch nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Zumal nicht jede Maßnahme auch für jedes Unternehmen gleichermaßen geeignet ist und die Regelungen von Bundesland zu Bundesland etwas abweichen. Folgende Hilfsmaßnahmen stehen Unternehmen generell zur Verfügung:
Soforthilfe
Diese Maßnahme richtet sich eher an kleine Unternehmen, welche aufgrund von Verdienstausfällen nicht mehr in der Lage sind, laufende Kosten wie beispielsweise Miete, Pacht, Gehälter, Leasingkosten oder Versicherungen zu bezahlen. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Hilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Regelungen weichen allerdings je nach Bundesland etwas ab. Folgende Hilfen stehen zur Verfügung:
- Unternehmen bis 5 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate
- Unternehmen bis 10 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate
Erleichterte Kurzarbeit
In der Regel ist es so, dass Unternehmen erst dann einen Antrag auf Kurzarbeit stellen können, wenn ein Drittel der Mitarbeiter ohne Beschäftigung sind. Aufgrund der aktuellen Situation wurde diese Regelung jedoch etwas gelockert. Kleine und mittelständische Unternehmen können von nun an schon dann einen Antrag stellen, wenn es für 10% der Mitarbeiter keine Arbeit mehr gibt. Weiterhin wurden folgende Sonderregelungen getroffen:
- Kurzarbeitergeld wird auch für Leiharbeitnehmer gezahlt
- Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder ganz verzichtet
Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie bei der Agentur für Arbeit.
Steuerliche Liquiditätshilfen
Eine weitere Hilfsmaßnahme während der Corona-Krise für kleine und mittelständische Unternehmen ist der Aufschub von Steuerzahlungen. Dies gilt insbesondere für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer. Folgende Hilfen können beim zuständigen Finanzamt beantragt werden:
- Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge bis zum 31. Dezember 2020
- Stundung fälliger Steuerzahlungen ohne strenge Anforderungen
- Leichtere Anpassung von Vorauszahlungen:
- einfache und schnelle Herabsetzung der Steuervorauszahlung, wenn ein Rückgang der Einkünfte im laufenden Jahr zu erwarten ist
KfW-Kredite
Das Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung beinhalten weiterhin einen einfachen Zugang zu günstigen Krediten. Die Regelungen zu diesem Punkt sind sehr umfangreich, grundsätzlich gilt jedoch dass die Hilfskredite nur an Unternehmen vergeben werden, die bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren. Die Beantragung der Hilfskredite erfolgt über die Hausbank. Folgende KfW-Kredite für Betriebsmittel und Investitionen könnten für Sie interessant sein:
- KfW-Unternehmerkredit 047:
- für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW übernimmt bis zu 90 Prozent des Risikos
- ERP-Gründerkredit 076:
- für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW übernimmt ebenfalls bis zu 90 Prozent des Risikos
Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.
Rückerstattung der Lohnfortzahlung
Wird bei einem Mitarbeiter eine durch das Corona-Virus bedingte Quarantäne angeordnet, erhalten Unternehmen die sechswöchige Lohnfortzahlung erstattet. In der Regel ist das Gesundheitsamt zuständig, der Ansprechpartner diesbezüglich ist jedoch abhängig vom Bundesland.
Aufschub von Insolvenzanträgen
Normalerweise gilt für Unternehmen in Deutschland eine dreiwöchige Pflicht zur Anmeldung von Insolvenzen, diese Regelung ist allerdings bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Damit soll vermieden werden, dass Insolvenzen aufgrund nicht rechtzeitig ausgezahlter Hilfen entstehen.
Notfallprogramme der Bundesländer
Neben der Bundesregierung haben auch die einzelnen Bundesländer Hilfsprogramme aufgelegt. Welche Hilfen Sie in Ihrem Bundesland in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Hilfsmaßnahmen Baden-Württemberg
Das Hilfsprogramm von Baden-Württemberg hat einen Umfang von mehreren Milliarden Euro. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind folgende Punkte relevant:
- Kredite der LBank (Landeskreditbank):
- Betriebsmittel-, Überbrückungs- und Liquiditätskredite für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
- flexible Laufzeiten (4 bis 10 Jahre)
- günstige Zinsen
- Darlehensbetrag bis 5 Millionen Euro
- Tilgungsaussetzung bei bestehenden LBank-Förderkrediten bis zu 12 Monate
- Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank auf 2,5 Millionen Euro
- Erhöhung der Bürgschaftsquote auf 80 Prozent
Weitere Informationen, Beantragung von Soforthilfe sowie Ansprechpartner finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Bayern
Bayern hat ein Hilfspaket mit einem Gesamtvolumen von 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Um einen Anspruch auf diese Hilfen zu haben, muss jedoch zunächst das liquide Privatvermögen aufgebraucht sein. Anschließend kann ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Folgende Soforthilfen werden für Unternehmen gewährt:
- bis 5 Beschäftigte: 5.000 Euro
- 6-10 Beschäftigte: 7.500 Euro
- 11-50 Beschäftigte: 15.000 Euro
- 51-250 Beschäftigte: 30.000 Euro
Weiterhin erhöht die Bürgschaftsbank Bayern ihre Bürgschaftsobergrenze und Bürgschaftsquote analog zu Baden-Württemberg. Durch die LfA Förderbank Bayern werden außerdem Kredite und Finanzhilfen bereitgestellt, unterschieden werden folgende Varianten:
- Akutkredite für kleine und mittelständische Unternehmen: bis zu 2 Millionen Euro
- Universalkredite für Unternehmen mit maximal 500 Millionen Umsatz: maximal 10 Millionen Euro Kredit pro Projekt (Umschuldung von Verbindlichkeiten, Beschaffung von Betriebsmitteln, Investitionen etc.)
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin können folgende Hilfen in Anspruch nehmen:
- Überbrückungskredite der Investitionsbank Berlin (IBB):
- zinsloser Rettungskredit bis zu 500.000 Euro
- Umstrukturierungskredite bis zu 1 Million Euro
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Brandenburg
Folgende Unterstützung wird derzeit in Brandenburg angeboten:
- Zuschuss von 9.000 Euro bis zu 60.000 Euro in Abhängigkeit der Anzahl an Beschäftigten (0 bis 100 Beschäftigte) für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Bremen
Kleine Unternehmen können eine Soforthilfe im Rahmen des „Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen“ beantragen. Folgende Hilfen werden für maximal 3 Monate ausgezahlt:
- bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
- 6-10 Beschäftigte: 15.000 Euro
- 11-50 Beschäftigte: 20.000 Euro
Die Förderbank (BAB) hat weiterhin eine Task Force eingerichtet, die Unternehmen während der Krise berät und unterstützt. Die Task Force ist über die Hotline 0421 9600-333 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Außerdem wurde auch in Bremen die Bürgschaftsobergrenze pro Engagement auf 2,5 Millionen Euro angehoben.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet ebenfalls Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Folgende Hilfen können von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden:
- bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- 11-50 Beschäftigte: 10.000 Euro
- 51-250 Beschäftigte: 25.000 Euro
Weitere Hilfsmaßnahmen:
- Kredite der Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN)
- für kleine und mittelständische Unternehmen, die maximal 5 Jahre am Markt aktiv sind: bis zu 750.000 Euro
- Kredite der Hamburg-Kredit Wachstum
- für kleine und mittelständische Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind: bis zu 500.000 Euro
- Übernahme von Landesbürgschaften durch die Stadt Hamburg, wenn Bürgschaften über die BG Hamburg unmöglich sind
- Anpassung der Bürgschaften analog Bayern und Baden-Württemberg
- Beschleunigte Genehmigung von Bürgschaften bis 250.000 Euro
- Aussetzung der Tilgung für laufende Kredite
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Hessen
Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt Hessen Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Anträge können beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Weiterhin stehen folgende Förderkredite der WIBank zur Verfügung:
- Kapital für Kleinunternehmen (KfK):
- Darlehen von 25.000 bis 150.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern und maximal 5 Millionen Euro Jahresumsatz
- Kreditsumme muss von der Hausbank um mindestens 50 % aufgestockt werden
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW):
- Betriebsmittelkredite bis 1 Million Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hilfsmaßnahmen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat ein Hilfspaket im Wert von rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Derzeit beinhaltet es folgende Hilfe:
- Schnellere Auszahlung von bewilligten Zuschüssen (für Investitionen, Infrastrukturen, Entwicklung und Forschung)
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Hilfsmaßnahmen Niedersachsen
Das Hilfsprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ in Niedersachsen richtet sich an kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen. Die Zuschüsse sind wie folgt gestaffelt:
- bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- 6-10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- 11-30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- 31-49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
- NBank Niedersachsen
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Hilfsmaßnahmen Nordrhein-Westfalen
Das Hilfspaket von Nordrhein-Westfalen hat ein Gesamtvolumen von 25 Milliarden Euro. Es richtet sich vordergründig an Mittelständler, aber auch an Kleinunternehmen und Start-ups. Folgende Hilfen stehen den Unternehmen zur Verfügung:
- Erhöhung der Landesbürgschaften auf ein Volumen von 5 Milliarden Euro
- Landeszuschüsse für kleine und mittelständische Unternehmen
- Verlängerung des Gründerstipendiums
- Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 2,5 Millionen Euro
- Erhöhung der Bürgschaftsquote auf 90 Prozent
- Kurzfristige Expressbürgschaften von bis zu 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank
- Öffentliche Finanzierungsangebote zur Beschaffung von Liquidität (u. a. über die Bürgschaftsbank NRW)
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- NRW.BANK
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Hilfsmaßnahmen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen durch folgende Maßnahmen:
- Bürgschaften und Betriebsmittelkredite (Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz)
- Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKW
- Beratung der „Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona“ (Kontakt: [email protected] oder unter 06131 16-5110)
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- IHK Pfalz
Hilfsmaßnahmen Saarland
Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten mit Sitz im Saarland können Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz aus dem Bundesprogramm beantragen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
- Landesregierung Saarland
- Notrufportal Wirtschaft Covid-19: +49 681 501-4433 (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Hilfsmaßnahmen Sachsen
In Sachsen können kleine und mittelständische Unternehmen folgende Hilfen in Anspruch nehmen:
- Sächsische AufbauBank (SAB):
- Unverzinstes Darlehen bis zu 50.000 Euro
- Laufzeit von bis zu acht Jahren, in den ersten drei Jahren tilgungsfrei
- Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, schnelle Genehmigung der Bürgschaften
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Hilfsmaßnahmen Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt stellt folgende Soforthilfen zur Verfügung:
- Liquiditätshilfen von bis zu 400 Millionen Euro
- Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
- Beträge von 25.000 bis 1,5 Millionen Euro
- Laufzeit max. 15 Jahre
- Max. 2 Jahre tilgungsfrei
- Verlängerung von Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzung durch die Hausbanken
- Corona-Hotline des Wirtschaftsministeriums: 0391 5674750
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hilfsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Die Bundesregierung hat finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
- Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente): bis 9.000 Euro
- Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten: bis 15.000 Euro
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hilfsmaßnahmen Thüringen
In Thüringen können kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten Soforthilfe beantragen. Die Höhe der Hilfe ist gestaffelt:
- bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
- 6-10 Beschäftigte: 15.000 Euro
- 11-25 Beschäftigte: 20.000 Euro
- 26-50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Auflistung einen besseren Überblick verschaffen. Wenn Sie mehr zum Thema Hilfsmaßnahmen für Unternehmen oder die gesamte Funktionspalette von TimeLine ERP erfahren möchten, senden Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular, schreiben an [email protected] oder kontaktieren unser Sales-Team unter +49 212 230 35 200. Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!