So sichern Sie sich Ihre Förderung für ERP-Systeme
Wussten Sie schon: Die attraktive ERP-Förderung der Bundesregierung unterstützt sie dabei, Ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und automatisieren. Eine doppelt gute Nachricht für Sie: Durch ein intelligentes ERP-System wird Ihr Unternehmen effizienter – das spart Ressourcen und Kosten. Und dank der ERP-Förderung profitieren Sie zusätzlich von günstigen Konditionen. Wir verraten Ihnen, welche ERP-Förderung es gibt und wie Sie sich Ihre Förderung für ERP-Systeme sichern können!
Warum gibt es die ERP-Förderung?
»Wer wettbewerbsfähig bleiben will, muss digitalisieren!« – Diesen Satz kennt jeder Unternehmer. Die Digitalisierung ist Gesprächsthema in allen Branchen und steht auf der Unternehmensagenda weit oben. Auch die Bundesregierung hat erkannt, dass Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung besteht. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht, dass es Förderprogramme gibt, die solche Digitalisierungsvorhaben unterstützen und bezuschussen. Kleine und mittelständische Unternehmen haben so die Möglichkeit, die Infrastruktur im Unternehmen neu zu organisieren und Prozesse zu digitalisieren.
Wie unterstützt eine ERP-Förderung die Digitalisierung?
Die Digitalisierung betrifft die Arbeitsorganisation und das Arbeitsumfeld eines Unternehmens – aber auch die im Unternehmen eingesetzte Anwendungssoftware, wie beispielsweise ein ERP-System. So werden Unternehmen zukunftsfähig und sind modernen Herausforderungen gewachsen. ERP-Systeme dienen längst nicht mehr nur zum Erfassen und Verwalten von Daten. Durch integrierte Bereiche für Kundenservice, Finanzen oder Dokumentenmanagement kommt die Software in praktisch allen Geschäftsprozessen zum Einsatz und bildet das digitale Herzstück vieler Unternehmen. Daher leistet die ERP-Förderung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Warum ist die ERP-Förderung wichtig?
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die ERP-Förderung eine sinnvolle Unterstützung. Denn für sie bedeutet die Einführung einer ERP-Software eine große Chance. Doch viele lassen sie ungenutzt, da sie hohe ERP-System-Kosten befürchten. Schnell kommt die Frage auf »Können wir uns die Software überhaupt leisten?« Oft beginnt ein ERP-Projekt mit Vorleistungen, die dem Unternehmen zunächst keine unmittelbaren Vorteile bringen. In Deutschland gibt es deshalb verschiedene ERP-Förderprogramme für Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen.
Wofür kann die ERP-Förderung genutzt werden?
Diese ERP-Förderung kann von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Start-Ups der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Niederlassung in Deutschland in Anspruch genommen werden. Dabei kann die ERP-Förderung für die die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit und Prozessdigitalisierung genutzt werden, aber auch für den Bereich Online-Marketing und die Entwicklung von Digitalprodukten.
Wie unterscheiden sich die Programme zur ERP-Förderung?
Die ERP-Förderung kann von Bundesland zu Bundesland stark variieren. In manchen Förderprogrammen für ERP-Systeme werden ausschließlich Beratungs- sowie Umsetzungsleistungen bezuschusst. Die eigentliche Software und Lizenzgebühren sind von der Förderung ausgeschlossen. In anderen Bundesländern ist das genaue Gegenteil der Fall: Hier betrifft die ERP-Förderung nur Lizenzen und keine Dienstleistungen.
Das Förderangebot ist komplex und relativ unübersichtlich. Achten Sie deshalb darauf, was im Detail durch die ERP-Förderung bezuschusst wird – Lizenzen, Wartung oder Dienstleistungen. Die Mühe lohnt sich, gerade bei kleinen Unternehmen kann die Fördersumme ausschlaggebend sein. Nachfolgend können Sie sich über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland informieren.
Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie für ERP-Systeme
Art der Förderung: Die ERP-Förderung in Baden-Württemberg erfolgt durch die Digitalisierungsprämie.
Förderberechtigt sind: Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen mit bis zu 100 MitarbeiterInnen, sowohl FreiberuflerInnen als auch gewerbliche Unternehmen.
Das wird gefördert: Mit dieser Prämie werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert – also auch ERP-Systeme. Kosten für Hard- und Software, sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und Mitarbeiterschulungen sind ebenfalls förderungsfähig. Diese ERP-Förderung ist ein Hybrid-Programm aus Tilgungszuschuss und Kredit. Sie kann innerhalb von zwei Jahren einmal erhalten werden. Das beantragte Darlehen muss mindestens 10.000 Euro betragen, die maximale Förderungshöhe liegt bei 100.000 Euro. Die Kreditlaufzeit liegt bei 5, 7 oder 10 Jahren.
So beantragen Sie die ERP-Förderung: Den Antrag für die ERP-Förderung können Sie bei Ihrer Hausbank stellen, anschließend wird dieser an die L-Bank weitergeleitet und dort verwaltet. Achtung: Das eingereichte Projekt darf noch nicht gestartet sein, wenn Sie den Antrag auf Digitalisierungsprämie einreichen!
Weitere Informationen: Genaues zu den Konditionen der Digitalisierungsprämie finden Sie bei der L-Bank.
Bayern: Digitalbonus als ERP-Förderung
Art der Förderung: In Bayern erfolgt die ERP-Förderung durch den sogenannten Digitalbonus.
Förderberechtigt sind: Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 250 MitarbeiterInnen und Betriebsstätte in Bayern.
Das wird gefördert: Zu den förderfähigen Themen zählen unter anderem die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Migration und Portierung von IT-Systemen und -Anwendungen. Die ERP-Förderung ist in zwei Varianten verfügbar.
- Standard: Bei dieser Förderung können Unternehmen einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro beantragen.
- Plus: In dieser Variante können Sie bis zu bis zu 50.000 Euro erhalten. Hierfür muss das Vorhaben allerdings innovativ sein und mit einem Verantwortlichen aus dem jeweiligen Regierungsbezirk besprochen werden. Am Anfang eines jeden Monats wird ein Antragsportal geöffnet und Anträge können gestellt werden. Sie müssen schnell sein, denn in der Regel wird dieses nach einer halben Stunde wieder geschlossen. Haben Sie es in diesem Zeitfenster nicht geschafft einen Antrag zu stellen, müssen Sie bis zum Folgemonat warten.
Weitere Informationen: Für Details gehen Sie auf Digitalbonus Bayern.
Berlin: ERP-Förderung per Gründungsbonus
Art der Förderung: In Berlin erfolgt die Förderung der Digitalisierung durch den Gründungsbonus.
Förderberechtigt sind: Insbesondere für Start-Ups ist der Gründungsbonus ein beliebtes Förderinstrument. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründungen, Start-Ups bzw. Kleinstunternehmen mit Sitz in Berlin und maximal 10 MitarbeiterInnen sowie weniger als 2 Mio. Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme. Außerdem darf die Unternehmensgründung nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Hauptsitz des Unternehmens muss nach dem Projekt drei weitere Jahre in Berlin bestehen bleiben. Weiterhin muss es sich um ein technologisches, digitales, kreatives oder nachhaltiges Geschäftsmodell handeln.
Das wird gefördert: Durch die Förderung erhalten Unternehmen einen initialen Kostenzuschuss von 50 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben, die maximale Förderung für ERP-Systeme beträgt 50.000 Euro.
So beantragen Sie die ERP-Förderung: Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) beziehungsweise deren Tochtergesellschaft IBB Business Team verwalten das Programm. Den Antrag auf ERP-Förderung können Sie online einreichen, diesem ist ein ausführlicher Businessplan mit Gesamtkonzept und Finanzteil hinzuzufügen.
Weitere Informationen: Genaueres zum Gründungsbonus finden Sie unter IBB Business Team oder im Flyer Gründungsbonus.
Brandenburg: Förderung für ERP-Systeme durch Gründung Innovativ & BIG-Digital
Art der Förderung: In Brandenburg wird die Digitalisierung durch die Förderprogramme Gründung Innovativ und BIG-Digital unterstützt. Verantwortlich für die Abwicklung ist die Investitionsbank Brandenburg (ILB) in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Berlin-Brandenburg (WFBB).
Das wird gefördert: Die Förderprogramme Gründung Innovativ und BIG-Digital fördern unterschiedliche Vorhaben.
- Gründung Innovativ: Durch das Förderprogramm können die mit einer Gründung zusammenhängenden Kosten gefördert werden. Das betrifft zum Beispiel Beratungsleistungen, die der Produkt-, Prozess- oder Technologieentwicklung dienen, sowie technische Entwicklungsleistungen und einmalige Ausgaben für den Erwerb von Lizenzen. Unternehmen können die Förderung innerhalb von drei Jahren nach Gründung in Anspruch nehmen. Die maximale Förderquote liegt bei 50 Prozent und die Fördersumme muss mindestens 25.000 Euro betragen, maximal jedoch 100.000 Euro. Für eine Erstbewertung müssen Sie der WFBB einen Businessplan vorlegen, der anhand eines transparenten Punkteschemas auswertet wird. Es können maximal 24 Punkte erreicht werden. Ein Antrag ist förderberechtigt, wenn mindestens 14 Punkte erreicht und kein Kriterium mit 0 Punkten bewertet wurde.
- BIG-Digital: Dieses Förderprogramm unterstützt Beratungs-, Umsetzungs- sowie Schulungsleistungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg, die höchstens 250 MitarbeiterInnen beschäftigen und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, einschließlich der dafür erforderlichen Hard- und Software, sowie Mitarbeiterschulungen zu den IT-Systemen. Die maximale Förderquote liegt bei 50 Prozent und beträgt bis zu 50.000 Euro in den Modulen Beratung & Schulung und bis zu 500.000 Euro im Modul Implementierung. Für die Antragstellung müssen Sie eine Erstberatung durch die WFBB durchlaufen, anschließend kann ein Antrag bei der ILB gestellt werden. Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen ist die Antragstellung hier eher aufwendig.
Weitere Informationen: Details zu den Förderprogrammen finden Sie unter Gründung Innovativ oder BIG-Digital.
Bremen: Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Art der Förderung: In Bremen wird die ERP-Förderung durch das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 umgesetzt. Geprüfte Unternehmensberater überlegen gemeinsam mit Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen, welche Prozesse sich verbessern lassen.
Förderberechtigt sind: Kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen und Sitz oder Niederlassung in Bremen oder Bremerhaven können Beratungsleistungen beantragen.
Das wird gefördert: Die Höhe der Förderung liegt bei 50 Prozent, maximal jedoch 5.000 Euro.
So beantragen Sie die ERP-Förderung: Einen Antrag auf Förderung können Sie telefonisch oder per E-Mail anfordern.
Weitere Informationen: Näheres zu dem Förderprogramm finden Sie beim Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0.
Hamburg: Derzeit keine ERP-Förderung
Hamburg hat derzeit leider kein eigenes Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Hessen: ERP-Förderung durch Digital-Zuschuss
Art der Förderung: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt 2020 insgesamt rund sieben Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen wie ERP-Systeme zur Verfügung. Das Land Hessen möchte Unternehmen dadurch bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse, sowie bei der Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit unterstützen.
Förderberechtigt sind: Die ERP-Förderung in Form des Digital-Zuschusses kann von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie freien Berufen mit einer Betriebsstätte in Hessen genutzt werden.
Das wird gefördert: Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen und ist auf ist höchstens 10.000 Euro begrenzt.
So beantragen Sie die ERP-Förderung: Voraussetzung für die Gewährung des Antrags ist, dass das Projekt noch nicht gestartet ist.
Weitere Informationen: Genaues zum Digital-Zuschuss finden Sie bei der WIBank.
Mecklenburg-Vorpommern: ERP-Förderung durch Digi-Trans
Art der Förderung: In Mecklenburg-Vorpommern werden Digitalisierungsmaßnahmen wie ERP-Systeme durch das Förderprogramm DigiTrans unterstützt.
Förderberechtigt sind: Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen, sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 MitarbeiterInnen, sowie Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen, können die Förderung in Anspruch nehmen. Bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen, sowie Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen: Alle wichtigen Infos zu DigiTrans finden Sie beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachen: ERP-Förderung durch Digitalbonus
Art der Förderung: In Niedersachsen stehen durch den Digitalbonus rund 15 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen bereit. Dieser Fördertopf wird durch die NBank verwaltet, welche auch entsprechende Anträge entgegen nimmt.
Förderberechtigt sind: Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen der gewerblichen Wirtschaft, sowie Handwerksbetriebe und freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz in Niedersachsen können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Das wird gefördert: Durch den Digitalbonus werden Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Nicht förderungsfähig sind Mitarbeiterschulungen oder Beratungsleistungen externer Berater. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 2.500 Euro betragen, die maximale Förderhöhe liegt bei 10.000 Euro. Bei kleinen Unternehmen werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, mittlere Unternehmen erhalten 30 Prozent.
Weitere Informationen: Details zum diesem Förderprogramm finden Sie unter Digitalbonus Niedersachsen.
Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ & Digital und Digitalisierung & Innovation
Art der Förderung: In Nordrhein-Westfalen erfolgt die ERP-Förderung zu einem großen Teil durch die Programme Mittelstand Innovativ & Digital und Digitalisierung & Innovation.
Das wird gefördert: Die beiden Förderprogramme bieten unterschiedliche Arten der Unterstützung.
Mittelstand Innovativ & Digital – MID-Gutscheine: Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital unterstützt mit Gutscheinen. Den MID-Gutschein gibt es in drei Varianten, die auf verschiedenen Handlungsfeldern eingesetzt werden können. Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die weniger als 250 MitarbeiterInnen und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Zu den förderfähigen Themen zählen externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen. Nicht förderungsfähig sind die Ausstattung mit Hard- oder Software sowie Projekte, die ausschließlich das Ziel haben, die allgemeine IT-Sicherheit zu verbessern. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Unternehmens ab.
NRW.BANK – Digitalisierung & Innovation: Die NRW.BANK bietet Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Millionen Euro nicht überschreitet, sowie Angehörige der freien Berufe. Förderfähig sind zum Beispiel die Integration von digitalen Kundenschnittstellen, wie etwa ein CRM-System an das Produktionsleitsystem (MES) oder auch die vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung durch ein ERP-System.
Weitere Informationen: Alle Details zu den Förderprogrammen finden Sie unter Mittelstand Innovativ & Digital und NRW.BANK.
Rheinland-Pfalz: ERP-Förderung durch BITT-Technologieberatung
Art der Förderung: Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen durch eine qualifizierte BITT-Technologieberatung.
Förderberechtigt sind: Die Beratung für Innovation und Technologietransfer bietet Unterstützung für Unternehmen die bis zu 250 MitarbeiterInnen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Das wird gefördert: Das Programm fördert anteilig die in Rechnung gestellten Beratungskosten, welche durch den digitalen Transformationsprozess im Unternehmen anfallen. Die Beratungskosten werden mit 50 Prozent bezuschusst, wobei die maximale Förderhöhe pro Beratungstag 400 Euro beträgt. In dem zu fördernden Unternehmen sind bis zu 15 Beratungstage innerhalb von drei Steuerjahren förderfähig.
So beantragen Sie die ERP-Förderung: Die Antragsstellung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Weitere Informationen: Details finden Sie beim Deutschen Mittelstands-Bund.
Saarland: Förderprogramm für ERP durch DigitalStarter
Art der Förderung: Das Förderprogramm DigitalStarter unterstützt die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen aus allen Branchen im Saarland.
Förderberechtigt sind: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen und Betriebsstätte oder Sitz im Saarland.
Das wird gefördert: Die Förderung umfasst unter anderem die Einführung neuer digitaler Systeme, sowie die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit und die Schulung der MitarbeiterInnen in den digitalen Systemen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen, die maximale Förderhöhe liegt bei 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 Prozent, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro.
Informationen unter: Welche Maßnahmen im Detail förderfähig sind, erfahren Sie unter DigitalStarter Saarland.
Sachsen: ERP-Förderung durch E-Business
Art der Förderung: In Sachsen erfolgt die ERP-Förderung durch das Förderprogramm E-Business. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Förderberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer.
Das wird gefördert: Die Förderung umfasst den Erwerb neuer Software, sowie für deren Nutzung notwendige Hardware und die Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro. Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren einmal gewährt werden.
Weitere Informationen: Näheres zum Förderprogramm finden Sie bei der Sächsischen Aufbaubank.
Sachsen-Anhalt: ERP-Förderung durch Digital Innovation
Art der Förderung: Die ERP-Förderung der Digitalisierung in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Förderprogramm Digital Innovation.
Förderberechtigt sind: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Das wird gefördert: Mit dem Programm unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte. Da die Mittel für das Förderprogramm derzeit ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr gestellt werden.
Weitere Informationen: Genaues zu dem Förderprogramm finden Sie bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein: Derzeit keine ERP-Förderung
Schleswig-Holstein hat kein eigenes Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen.
Thüringen: Förderung für ERP-Systeme durch den Digitalbonus
Art der Förderung: Die ERP-Förderung in Thüringen erfolgt durch den Digitalbonus.
Förderberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel und wirtschaftsnahe FreiberuflerInnen können eine Förderung in Anspruch nehmen.
Das wird gefördert: Förderungsfähig sind Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen, etwa durch die Einführung eines ERP- oder MES-Systems, sowie deren intelligente Vernetzung oder auch die Implementierung eines DMS-Systems inklusive aller notwendigen Server- und Netzwerkstrukturen. Die Schulung der MitarbeiterInnen ist nicht förderungsfähig. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
Weitere Informationen: Alles zum Digitalbonus finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank.
Welche ERP-Förderung gibt es auf Bundesebene?
Für Ihr Bundesland war keine passende Förderung für ERP-Systeme dabei? Neben der ERP-Förderung der Bundesländer gibt es auch Förderprogramme, die bundesweit gelten. Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung können für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie bei der KfW-Bank.
Wer kann mich zur passenden ERP-Förderung beraten?
Wenn Sie weitere Fragen zu den ERP-Förderprogrammen der Bundesländer haben, senden Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular, schreiben an [email protected] oder kontaktieren unser Sales-Team unter +49 212 230 35 200. Bei der Antragstellung für die ERP-Förderung unterstützen wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Sie!